Erläuterungen zu "Untersuchungsbericht nach DIN 68 800-4 (2.3)"
"Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfang durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einem Untersuchungsbericht vorzulegen."
Im Kommentar zur DIN 68 800-4:
"In der Praxis bedeutet dies ... nur durch ein Zertifikat ausgewiesene qualifizierte Fachleute oder Sachverständige..."
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